Bei der Anreise zu beachten
Kinderwägen können gerne mit einem mitgebrachten Schloss auf unserem "Kinderwagenparkplatz" in der Hauseinfahrt befestigt werden.
Wir bitten um Verständnis, dass es aus Platz- und Hygienegründen nicht möglich ist, den Kinderwagen mit in die Ordinationsräumlichkeiten zu nehmen.
Kinderroller und Kinderfahrräder dürfen an unserem "Rollerparkplatz" im Hof abgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass der Innenhof als Ruheoase für die Hausbewohner dient und vermeiden Sie daher unnötiges Lärmen.
Wenn Sie zu uns mit dem Fahrrad kommen, bitten wir Sie dieses an einem geeigneten Fahrradabstellplatz außerhalb des Hauses zu parken.
Ein Abstellen von Fahr- und Lastenrädern in der Hauseinfahrt ist aus feuerpolizeilichen Gründen nicht möglich.